Main Services Agreement («MSA»)
der Brame AG («Brame» oder «Dienstleister»), Sonnenrainweg 8, 8834 Schindellegi
1. Regelungsbereich
1.1 Dieses MSA regelt die Nutzung der Services des Dienstleisters («Services») durch den Nutzer, insbesondere von:
- Cloud-Services;
- Beratung Services; und
- Customized Services.
1.2 Das MSA ist auch dann anwendbar, wenn der Nutzer Services kostenlos nutzt. Wurde keine explizite Vereinbarung abgeschlossen, stimmt der Nutzer dem MSA zu, sobald er die Services des Dienstleisters zu nutzen anfängt.
1.3 Die Services sind grundsätzlich für alle Unternehmen und Personen zugänglich außer direkten Konkurrenten. Solchen ist der Zugriff auf die Services untersagt, außer der Dienstleister stimmt dem Zugriff vorgängig zu.
1.4. Jede Bestellung eines Services durch den Nutzer unterliegt der Prüfung und Annahme durch den Dienstleister.
1.5. Die «Vereinbarung» zwischen Nutzer und Dienstleister besteht jeweils aus MSA, Service Level Specifications («SLS») sowie Datenschutzbestimmung und bei kostenpflichtigen Services wird die Vereinbarung zudem durch ein Bestellformular und dessen Anhänge ergänzt (gesamthaft die «Vereinbarung»
2. Services
2.1 Cloud Services
2.1.1 Nutzer können auf der Website des Dienstleisters interaktive Kampagnen via Templates bzw. Module nutzen und Features dazu in Anspruch nehmen, mit denen sie eigene Marketingkampagnen lancieren und Leads generieren können («Cloud Services»).
2.1.2 Der Dienstleister kann die Cloud Services oder einen Teil davon nach eigenem Ermessen kostenlos zur Verfügung stellen und diese jederzeit ersatzlos einstellen.
2.1.3 Vom Nutzer bezahlte Cloud Services stellt der Dienstleister gemäss den Bedingungen des Bestellformulars zur Verfügung. Die Nutzung der Cloud Services wird dem Nutzer gemäss diesem MSA sowie den jeweils aktuellen SLS ermöglicht.
2.1.4 Um die Aktualität und Effektivität der Cloud Services sicherzustellen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, das Angebot der Cloud Services jederzeit zu erweitern, zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Dies darf laufende Marketingkampagnen von zahlenden Nutzern nicht beeinträchtigen.
2.2 Beratung Services
2.2.1 Zusätzlich zu den Cloud Services bietet der Dienstleister Beratungs-, Service- und Supportleistungen («Beratung Services») an. Unter anderem kann der Nutzer als Beratung Services «Customer Success Manager» («CSM») dazubuchen (z.B. für die Unterstützung beim Setup, Onboarding, Strategie Workshop oder Game Design).
2.2.2 Der Umfang der Beratung Services wird im Bestellformular spezifiziert.
2.3 Customized Services
2.3.1 Auf Anfrage bietet der Dienstleister auf den Nutzer zugeschnittene Produkte zur Nutzung an, wie z.B. Schnittstellen für die Anbindung an die Software des Nutzers und nutzerspezifische interaktive Kampagnen («Customized Services»).
2.3.2 Der Umfang der Customized Services wird im Bestellformular spezifiziert. Der Dienstleister stellt sicher, dass die Customized Services den festgelegten Spezifikationen entsprechen und zu den vereinbarten Terminen erfolgen. Eine fristgerechte Erbringung von Customized Services bedingt, dass keine Verzögerungen auftreten, die vom Nutzer zu verantworten sind.
2.3.3 Die erbrachten Customized Services oder Teile davon sind vom Nutzer innerhalb von dreissig (30) Tagen nach deren Erbringung zu testen («Testdauer»), um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Spezifikationen entsprechen («Test»). Auf Customized Services, die nicht dazu gedacht sind, getestet zu werden, finden die Bestimmungen über den Test gemäss dieser Ziffer keine Anwendung. Wenn ein Customized Service nicht seinen Spezifikationen entspricht, werden dem Dienstleister zwei (2) Versuche eingeräumt, diesen Umstand zu beheben. Ein Customized Service gilt als angenommen, wenn innerhalb der Testdauer keine schriftliche Beanstandung erfolgt (per E-Mail oder andere Form von Text).
2.3.4 Bevor ein Customized Service erbracht wurde, kann der Nutzer den Dienstleister jederzeit anfragen, eine angemessene Änderung daran vorzunehmen. Eine Änderungsanfrage ist für deren Verbindlichkeit vom Dienstleister zu bestätigen. Der Nutzer anerkennt, dass jede Änderung Einfluss auf den Zeitplan und die Kosten haben kann.
3. Software Patches, Updates und Upgrades
Sicherheitsrelevante Patches und generelle Updates sind im jeweils bestellten Package enthalten. Upgrades und zusätzliche Features sind kostenpflichtig und können über ein Bestellformular bestellt werden.
4. Kosten, Gebühren
4.1 Die Kosten und Gebühren für die Services, Änderungsanfragen und sonstige Leistungen werden im Bestellformular spezifiziert. Ohne eine solche Spezifizierung gelten die Standard Rates des Dienstleisters gemäss SLS.
4.2 Alle Kosten und Gebühren unterliegen zusätzlich der jeweils anwendbaren Mehrwert-, Umsatz- und Verkaufssteuer oder sonstigen auf den Services erhobenen Steuern, Abgaben oder Gebühren («Steuern»). Der Nutzer ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Services stehen, es sei denn, der Nutzer legt dem Dienstleister eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Wird der Dienstleister für diese Steuern zahlungspflichtig, gleich aus welchem Grund, verpflichtet sich der Nutzer, dem Dienstleister diesen Betrag umgehend zu bezahlen, ausser wenn dieser Betrag durch den Nutzer bereits bezahlt wurde. Die Parteien vereinbaren, wo möglich, ein Reverse Charge Verfahren, um die Zahlung von Steuern zu vereinfachen.
4.3 Der Nutzer ist verantwortlich für die Bank- oder sonstigen Gebühren, die bei der Zahlung der Services anfallen. Alle Beträge sind in voller Höhe ohne Verrechnung, Abzug oder Einbehalt zu bezahlen.
4.4 Alle Kosten und Gebühren sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsstellung, oder wie anderweitig im Bestellformular festgelegt, fällig und in voller Höhe zu bezahlen. Jährlich oder monatlich anfallende Beträge für die Nutzung der Services werden jeweils vor der anfallenden Periode in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Nutzer ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister ab Rechnungsdatum einen Verzugszins von 5% p.a. erheben bis der Dienstleister die vollständige Zahlung des fälligen Betrags zusammen mit allen aufgelaufenen Zinsen erhalten hat.
5. Eigentums- und Nutzungsrechte
5.1 Software-Plattform und Produkte des Dienstleisters
5.1.1 Die Software-Architektur des Dienstleisters ist so aufgebaut, dass die vom Nutzer genutzten Cloud Services, Customized Services, Tools, Features etc. (zusammen die «Produkte») auf der Software- Plattform des Dienstleisters laufen bzw. an sie anbinden. Die Software-Plattform und die Produkte stellen die Kerntechnologie des Dienstleisters dar. Customized Services sind demnach Anpassungen oder Abänderungen bestehender Produkte und nicht Neuentwicklungen.
5.1.2 Der Dienstleister ist und bleibt der alleinige Eigentümer der Software-Plattform und der Produkte einschliesslich aller damit zusammenhängenden Erzeugnisse (z.B. Schrifterzeugnisse, Computer Code, Konzepte, Daten, Know-how, etc.) sowie aller damit zusammenhängenden Eigentums- und Schutzrechte weltweit.
5.1.3 Jede Verbesserung, Entwicklung, Modifikation oder Veränderung jeglicher Art der Software-Plattform und der Produkte einschliesslich aller damit zusammenhängenden Erzeugnissen (z.B. Schrifterzeugnisse, Computer Code, Konzepte, Daten, Know-how, etc.), die vom Dienstleister allein oder gemeinsam mit dem Nutzer oder Dritten während der Laufzeit der Vereinbarung erstellt, produziert, verfasst, redigiert, geändert, konzipiert oder in die Praxis umgesetzt werden, sowie alle damit zusammenhängenden Eigentums- und Schutzrechte weltweit sind das alleinige und ausschliessliche Eigentum des Dienstleisters, ohne Entschädigungsanspruch eines allenfalls mitwirkenden Nutzers oder Dritten.
5.2 Inhalte des Nutzers
Der Nutzer ist alleiniger Eigentümer seiner eigenen Inhalte, Logos, Zeichen, etc. sowie aller geistigen Eigentums- und Schutzrechte daran, und behält alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Inhalten und Erzeugnissen. Der Nutzer gewährt dem Dienstleister während der Laufzeit dieser Vereinbarung ein beschränktes Recht, solche Inhalte und Erzeugnisse zu nutzen, sofern und soweit dies für die Erbringung der Services an den Nutzer notwendig ist.
5.3 Nutzungsrechte an Services
5.3.1 Während der Laufzeit der Vereinbarung räumt der Dienstleister dem Nutzer für seine betrieblichen Zwecke ein beschränktes, widerrufbares, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares und nicht ausschliessliches Recht ein, die Software-Plattform und die Produkte nach Massgabe des MSAs und Bestellformulars zu nutzen. Ohne anderslautende Abrede beschränkt sich die Nutzung auf das Land, indem der Nutzer seinen Hauptsitz hat.
5.3.2 Nicht explizit gewährte Rechte behält sich der Dienstleister ausdrücklich vor und der Nutzer begründet an diesen keine Ansprüche.
5.3.3 Allfällige in den Services enthaltene Open Source Software oder Software einer Drittpartei werden nach Massgabe der Open Source- oder Drittparteilizenz gewährt.
5.4 Nutzungspflichten
Der Nutzer verpflichtet sich (i) bei der Fehleranalyse mitzuwirken, (ii) Reklamationen und Beanstandungen in Zusammenhang mit den Services unverzüglich mitzuteilen oder weiterzuleiten, (iii) keine Handlung vorzunehmen, die geeignet ist, den Ruf des Dienstleisters zu schädigen, die geistigen Eigentumsrechte des Dienstleisters zu verletzen oder den Dienstleister einer Haftung oder Sanktion auszusetzen, (iv) die Services und Produkte des Dienstleisters (einschliesslich zukünftiger Versionen) in keiner Weise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters zu modifizieren oder zu verändern (mit Ausnahme der vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Konfigurationsoptionen), (v) das Reverse Engineering, die Disassemblierung oder das Dekompilieren der Services und Produkte des Dienstleisters (einschliesslich zukünftiger Versionen) weder ganz noch teilweise zu veranlassen oder zuzulassen oder dies zu versuchen; (vi) keine von den Services oder Produkten des Dienstleisters abgeleiteten Werke zu erstellen, (vii) die Services und Produkte des Dienstleisters weder ganz noch teilweise zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen, (viii) unter keinen Umständen Kennzeichnungen und Urheberrechtsvermerke auf den Services und Produkten des Dienstleisters zu ändern oder zu entfernen, (ix) die Services, Produkte und Infrastruktur des Dienstleisters nicht zu manipulieren, (x) die Services und Produkte nicht für illegale, unlautere oder anstössige Zwecke einzusetzen, (xi) über die Services und Produkte keine Viren, Trojanische Pferde oder anderen Schadcode zu verbreiten, (xii) die Services und Produkte nicht mittels automatisierter Skripte/Abfragen auszulesen (Scraping), und (xiii) keine technischen Beschränkungen oder Begrenzungen der Services oder Produkte des Dienstleisters zu umgehen bzw. versuchen zu umgehen.
5.5 Gewährleistung, Haftung
5.5.1 Die Services und Produkte des Dienstleisters werden «AS IS» zur Verfügung gestellt, und der Dienstleister übernimmt gegenüber dem Nutzer keine andere Gewähr, als dass die Services und Produkte in fachmännischer Weise und in Übereinstimmung mit anwendbaren Industriestandards entwickelt wurden und keine Zeitbomben, Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthält.
5.5.2 Ungeachtet des Vorstehenden werden bei Customized Services die Mängelrechte gemäss Ziff. 2.3.3 gewährt, womit der Dienstleister zwei (2) Versuche unternehmen kann, einen beanstandeten und bestehenden Mangel zu beheben. Gelingt dies dem Dienstleister nicht, sind die Kosten für die Customized Services entsprechend herabzusetzen. Jegliche anderen Gewährleistungsrechte bzw. im Fall von Customized Services eine Gewährleistung über die Laufzeit der Vereinbarung hinaus sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.5.3 Im Rahmen von kostenlosen Services ist jegliche Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen. Im Rahmen von kostenpflichtigen Services darf die Gesamthaftung des Dienstleisters gegenüber dem Nutzer oder des Nutzers gegenüber dem Dienstleister, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, den Betrag der bestellten Services nicht überschreiten. Wurde die Vereinbarung für mehr als 12 Monate abgeschlossen, beträgt der maximale Haftungsbetrag den pro rata Betrag für die Laufzeit von 12 Monaten. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für entgangenen Gewinn, Umsatz, Daten, Firmenwert oder indirekte, exemplarische, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die der anderen Partei entstehen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schliesst die Haftung für (i) eine Verletzung der Rechte des Dienstleisters an der Software-Plattform und Produkten oder (ii) grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Betrug, Tod oder Personenschäden aus oder schränkt sie in irgendeiner Weise ein.
5.5.4 Der Dienstleister haltet den Nutzer vollständig schadlos, sollten gegen den Nutzer Klagen oder Verfahren eingeleitet werden wegen Verletzung von bestehenden Rechten Dritter durch die Services oder Produkte des Dienstleisters, vorausgesetzt (i) der Nutzer informiert den Dienstleister unverzüglich über den Anspruch und die drohende Geltendmachung eines Anspruchs; (ii) dem Dienstleister wird die alleinige Befugnis zur Untersuchung, Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs eingeräumt; und (iii) dem Dienstleister wird die angeforderte Unterstützung bei der Untersuchung, Vorbereitung, Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gewährt unter Vorbehalt des Ersatzes der angemessenen Auslagen des Nutzers.
5.5.3 Der Nutzer sichert zu und gewährleistet, dass die eigenen Inhalte oder vom Nutzer verwendeten Drittinhalte keine anwendbaren Gesetze oder geistigen Eigentums- und Schutzrechte oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen. Für Inhalte des Nutzers oder vom Nutzer verwendete Drittinhalte haftet der Dienstleister nicht. Für diese ist der Nutzer allein verantwortlich und haltet den Dienstleister vollständig schadlos.
6. Vertraulichkeit, Daten
6.1 Vertraulichkeit
6.1.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei (der «offenlegenden Partei») der anderen Partei (der «empfangenden Partei») offengelegt werden, vertraulich zu behandeln. Ohne Einschränkung sind alle nicht-öffentlichen Informationen über die Services, Produkte und Software-Plattform des Dienstleisters vertrauliche Informationen. Alle anderen vertraulichen Informationen müssen (i) von der offenlegenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung in schriftlicher oder sonstiger greifbarer Form als solche bezeichnet und deutlich als «intern», «vertraulich», «geheim» oder «geschützt» gekennzeichnet werden; (ii) bei der ersten Offenlegung durch die offenlegende Partei in mündlicher oder sonstiger nicht greifbarer Form zum Zeitpunkt der Offenlegung als «intern», «vertraulich», «eingeschränkt» oder «geschützt» gekennzeichnet und von der offenlegenden Partei in eine greifbare Form gebracht und der empfangenden Partei innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Datum der ersten Offenlegung zur Verfügung gestellt werden; oder (iii) zum Zeitpunkt der Offenlegung in anderer Weise vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden.
6.1.2 Ungeachtet des Vorstehenden zählen zu den vertraulichen Informationen keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit jetzt oder später ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein zugänglich sind; (ii) die empfangende Partei nachweislich rechtmässig in ihrem Besitz hatte, bevor sie von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei weitergegeben wurde; (iii) von einer < Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden; oder (iv) eine Partei rechtmässig von einem Dritten erhält, der das Recht hat, vertrauliche Informationen weiterzugeben.
6.1.3 Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um deren unerlaubte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern, und die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieser Vereinbarung zu verwenden.
- Daten
- Der Dienstleister darf in Zusammenhang mit der Leistung der Services Daten erheben. Personendaten dürfen vom Dienstleister für eigene Zwecke allerdings nur in anonymisierter und aggregierter Form bearbeitet werden.
- Wenn und soweit die Leistung des Dienstleisters die Verarbeitung personenbezogener Daten einschliesst oder erforderlich macht, wird der Dienstleister (i) diese personenbezogenen Daten als Datenverarbeiter für und im Namen des Nutzers als Datenverantwortlichen und nur in Übereinstimmung mit den Anweisungen und/oder Weisungen des Nutzers verarbeiten; (ii) alle technischen und organisatorischen Sicherheitsverfahren und -massnahmen ergreifen und umsetzen, die notwendig oder angemessen sind, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten zu wahren und diese personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmässiger Verarbeitung, versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen; und (iii) alle anwendbaren Datenschutzgesetze als Datenverarbeiter einhalten. Der Nutzer sichert zu, dass er berechtigt ist, alle personenbezogenen Daten gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen zu bearbeiten. Sofern erforderlich schliessen die Parteien einen Datenverarbeitungsvertrag ab, der Bestandteil der Vereinbarung wird.
- Der Nutzer kann vom Dienstleister bis dreissig (30) Tage nach Ende der Vereinbarung die Nutzerdaten herausverlangen. Die Herausgabe erfolgt kostenlos, aber ohne Anspruch auf eine bestimmte Form der Zusammenstellung oder Darstellung dieser Daten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Dienstleister nicht mehr verpflichtet, Nutzerdaten aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und kann danach alle Kopien der Nutzerdaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen oder vernichten, es sei denn der Dienstleister hat eine vertragliche oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht.
7. Dauer, Beendigung
7.1 Die Dauer der Vereinbarung wird jeweils im Bestellformular ausgewiesen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um die gleiche Dauer, ausser wenn sie durch eine Partei mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich (z.B. E-Mail) gekündigt wird. Die Verlängerung erfolgt zu den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisen des Dienstleisters.
7.2 Jede Partei hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit schriftlich zu kündigen (i) im Falle einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei, die nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Verletzung geheilt wird; oder (ii) im Falle einer nicht vereinbarungskonformen Nutzung der Services und Produkte.
7.3. Mit Beendigung der Vereinbarung oder bei Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrunds (i) erlöschen alle dem Nutzer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte und anderen Rechte; und (ii) der Nutzer verpflichtet sich, alle ausstehenden Kosten, Gebühren und anderweitig geschuldeten Beträge unverzüglich zu bezahlen.
7.4 Bei kostenlosen Services beginnt die Vereinbarung mit Beginn der Nutzung und endet durch Deaktivierung des Nutzerkontos. Der Dienstleister kann kostenlose Services sowie das Konto eines Nutzers von kostenlosen Services jederzeit ersatzlos und ohne Entschädigungsfolge einstellen bzw. löschen.
7.5 Die Bestimmungen von Ziff. 4 ff. dieser Vereinbarung bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung anwendbar.
8. Sonstiges
8.1 Marketing. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass der Dienstleister während der Laufzeit der Vereinbarung und auch nach Beendigung den Namen und das Logo des Nutzers sowie Case Studies auf seiner Website und in anderen Materialien (Flyer, Broschüren, Präsentationen, Use Cases, Newsletter, etc.) verwenden und den Nutzer als Nutzer bzw. Kunden nennen darf. Der Nutzer kann diese Erlaubnis jederzeit ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung (z.B. per E-Mail) widerrufen.
Darüber hinaus ist der Nutzer einverstanden, während und nach Beendigung der Vereinbarung Informationen über Produkte und Angebote des Dienstleisters zu erhalten (z.B. über E-Mail). Die Anweisungen für ein «Opting-Out» sind in der entsprechenden Mitteilung zu finden.
8.2 Gesamte Vereinbarung. Dieses MSA zusammen mit den darin referenzierten Dokumenten stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer dar in Bezug auf die Services. Jegliche Nebenabreden sind ungültig, ausser wenn solche in einem Bestellformular des Dienstleisters explizit so festgehalten wurden.
8.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt. Der Dienstleister verpflichtet sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
8.4 Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten vorausgesetzt jedoch, dass jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschliesslich aller Bestellformulare) ohne die Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder in Verbindung mit einer Fusion, einem Erwerb, einer Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte abtreten darf. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die gemäss dieser Ziffer zulässigen Rechtsnachfolger verbindlich und vollständig anwendbar.
8.5 Änderungen dieser Vereinbarung. Allfällige Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (wobei die elektronische Form von Text die Voraussetzung der Schriftlichkeit im Rahmen dieser Vereinbarung erfüllt). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Dienstleister das Recht vor, diese Vereinbarung oder darin referenzierte Dokumente unter Mitteilung (per E-Mail) an den Nutzer jederzeit zu ändern. Legt der Nutzer nicht innert dreissig (30) Tagen nach der Mitteilung Widerspruch (per E-Mail) ein, erklärt sich der Nutzer mit den Änderungen einverstanden.
8.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und sämtliche Abreden in Zusammenhang mit den Services unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht (ohne Anwendung internationaler Verträge oder von Kollisionsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden). Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zürich, Schweiz.